Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1   

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https://dejure.org/2003,5166
OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines unterschlagenen Fahrzeuges; Ausübung verbotener Eigenmacht als Verfügungsgrund ; Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des unmittelbaren Besitzers durch eine Unterschlagung; Beweislast für das Vorliegen einer verbotenen ...

  • Judicialis

    BGB § 229; ; BGB § 858; ; BGB § 861; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 229; BGB § 858; BGB § 861; ZPO § 940
    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den rechtlichen Möglichkeiten des in seinem Besitz Gestörten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auto bei Trennung mitnehmen?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1717
  • MDR 2003, 1198
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.02.1993 - 16 U 137/92

    Verbotene Eigenmacht; Polizeibeamte; Sicherungseigentümer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    So kann sich eine formal rechtmäßige Besitzverschaffung durch staatliche Organe als verbotene Eigenmacht bei demjenigen darstellen, der ihr Handeln veranlasst und die staatlichen Organe auf diese Weise als Werkzeug zur Erreichung seiner Zwecke eingesetzt hat (OLG Köln, NJW-RR 1994, 557).
  • RG, 29.11.1906 - VI 141/06

    Verbotene Eigenmacht; Selbsthilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    Wer dem Besitzer mit Hilfe amtlicher Organe ohne dessen Willen den Besitz entzogen hat, muss also, um die Annahme der Widerrechtlichkeit zu beseitigen, darlegen, dass das Gesetz ihm die Besitzentziehung gestattet (RGZ 64, 385 f.).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Eine Ansicht sieht die Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungen an Dritte als Unterfall der Akteneinsicht an (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; Kissel/Mayer, GVG 8. Aufl. § 12 Rn. 119; jeweils m.w.N.) und hält daher die Bestimmung über die Akteneinsicht in § 299 Abs. 2 ZPO bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen für unmittelbar anwendbar (BPatG GRUR 1992, 55; 1984, 342, 343; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 Ws 79/16, juris Rn. 14; OLGZ 1984, 477, 478; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 54; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. § 299 Rn. 38; BeckOK-ZPO/Bacher, § 299 Rn. 53 [Stand: 1. Dezember 2016]; Haertlein, ZZP 114 [2001], 441, 443).
  • AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15

    Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes i.R.d.

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).
  • OLG Naumburg, 18.05.2012 - 1 W 17/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch eines Mieters wegen Räumung durch den

    Verbotene Eigenmacht begeht auch derjenige, der sich als mittelbarer Täter oder Teilnehmer eines schuldlosen Dritten bedient (OLG Köln NJW-RR 1994, 557; OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717; Joost, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., § 858 Rdn. 2).
  • LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07

    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett -

    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2005 - 8 U 581/04

    Einstweilige Verfügung des Gewerberaumvermieters: Nichteinbeziehung der

    Wenn auch grundsätzlich die Partei die Beweislast für die Voraussetzungen des § 858 BGB trägt, die aus der verbotenen Eigenmacht Rechte herleitet, so ist es nämlich abweichend hiervon doch Sache des Störers, die Voraussetzungen einer - allein legitimierenden - gesetzlichen Gestattung der Besitzentziehung nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2003, 1198 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des

    Sie geht insoweit zutreffend davon aus, dass es zur Geltendmachung eines auf zügige Geltendmachung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren eines besonderen Verfügungsgrundes nicht bedarf, (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516, zitiert nach juris, Rn 22), die Ausübung der verbotenen Eigenmacht vielmehr einen Verfügungsgrund darstellt (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1198, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05

    Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH. NJW-RR 2003, 1717 = ZIP 2003, 1544) sind jedoch Satzungsregelungen grundsätzlich zulässig, nach welchen ein kündigender oder ausgeschlossener Gesellschafter auch schon vor Zahlung der Abfindung ausschiedet und damit die Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung verliert (vgl. hierzu Baumbach/Hueck, a.a.O., § 34 Rdnr. 42; Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 34 Rdnr. 25; Altmeppen/Roth, GmbHG, 5. Aufl., § 34 Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4095
OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 14 U 48/01 (https://dejure.org/2002,4095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verdachtsberichterstattung in Anzeigenblatt; Presserechtlicher Unterlassungsanspruch; Abgrenzung des Begriffs "Tatsachenbehauptung" von "Meinungsäußerung"; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Qualifizierung als wahr oder unwahr; Preisgabe der Identität des Betroffenen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Betrug

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB §§ 185 ff.

  • rechtsportal.de

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 688
  • afp 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
    a) Weiteres Erfordernis zu einem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist neben einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers, daß es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. etwa BGHZ 128, S. 1 ff., 12; Löffler/Ricker, a.a.O., Kap. 44, Rn. 32 ff.; Wenzel, a.a.O., Rn. 14.95; Steffen, a.a.O., Rn. 334 ff. zu § 6 LPG; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 744 - jeweils m.w.N.).

    Auch der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 767 - jeweils m.w.N.) gebietet im vorliegenden Fall nicht die Zahlung einer Entschädigung.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
    Der von einer zu erwartenden ehrverletzenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 185 ff. StGB deren Unterlassung verlangen, wenn der mit ihr verbundene Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht nicht durch die gemäß Art. 5 Abs. 1 S.1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1ff., 11f.) verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.
  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Grundsätzlich wird eine Person durch den Vorwurf eines moralisch verwerflichen Handelns erheblich in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen (so BVerfG, B.v. 24.5.2006, NJW 2006, S. 3769, 3773; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688ff für Betrugsvorwurf; LG Mannheim, Urt.v. 24.11.2006, PStR 2007, S. 145, zitiert nach juris,für Vorwurf der Untreue).

    Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das Persönlichkeitsrecht zurück (BVerfG, B.v. 10.11.1998, NJW 1999, S. 1322, 1324; OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 690).

    Allgemein wird die konkrete Gefahr einer künftigen, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzenden Äußerung vermutet, wenn eine solche Äußerung bereits erfolgt ist und Wiederholungsgefahr nicht durch das Verhalten des Verletzers ausgeräumt ist (OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 689).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Weder darf sie entlastende Umstände verschweigen, noch eine Vorverurteilung enthalten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.5.2002, 14 U 48/01 = NJW-RR 2003, 681, 690).
  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Für die Beurteilung, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, ist indes der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2002, 14 U 48/01, NJW-RR 2003, 688).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt:

    b) Es ist unstreitig, daß sich das den Gegenstand der streitgegenständlichen Presseveröffentlichung bildende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft M. weder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu dem - für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs maßgeblichen (hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, S. 688 ff., 690 unter I 2 b bb) - Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (Senatstermin am 13.05.2005) gegen den Kläger gerichtet hat.
  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung

    Für die Qualifizierung einer Tatsachenbehauptung als wahr oder unwahr ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2002 - 14 U 48/01 -).
  • OLG München, 28.07.2015 - 18 U 169/15

    Schadensersatzanspruch wegen einer Bezeichnung als Antisemit in einer Sendung

    Das gilt jedenfalls dann, wenn sich wie im vorliegenden Fall aus dem Kontext der Äußerung nicht entnehmen lässt, aufgrund welcher Umstände die Äußernde zu ihrem negativen Urteil gelangt ist (vgl. BGH VersR 1982, 904; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 688-695).
  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05

    Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land

    Voraussetzung für eine Geldentschädigung ist nach der Rechtsprechung, dass erstens eine schwerwiegende Verletzung vorliegen muss, bei der zweitens die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. nur BGH NJW 1971, 698; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 692 [OLG Karlsruhe 17.05.2002 - 14 U 48/01] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6276
OLG Köln, 07.03.2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 2003 - 19 U 200/02 (https://dejure.org/2003,6276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB § 631
    Einführung einer Internet-Auktionsplattform

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines verspäteten Beweisantritts im Berufungsverfahren; Fortsetzung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme und Zurückverweisung; Förmliche Erweiterung des Beweisbeschlusses ; Vorsogliche Ladung verspätet benannter Zeugen; "Invitatio ad offerendum"

  • Judicialis

    BGB § 631; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 360; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 709 Satz 2; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 145 631
    Zustandekommen eines Vertrages über die Implementation einer Internet-Auktionsplattform ("english-auction")

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertrag bei Angebot zur Erstellung einer Software

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 613
 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9594
OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2003 - 11 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung; Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen Versäumnisurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 205 ZPO ; Art. 103 Abs. 1 GG
    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung ; Aushang an Gerichtstafel ; Veröffentlichung im Bundesanzeiger ; Korrespondierender Text ; Beschaffenheit der Angaben ; Zweifelsfreie Erkennbarkeit des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung ; Aushang an Gerichtstafel ; Veröffentlichung im Bundesanzeiger ; Korrespondierender Text ; Beschaffenheit der Angaben ; Zweifelsfreie Erkennbarkeit des Betroffenen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02
    Die Rechtsfolge dieser unwirksamen öffentlichen Zustellungen ist, dass die Einspruchsfrist gegen das Versäumnisurteil nicht zu laufen begonnen hat (vgl. BGH v. 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00).
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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13893
KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
KG, Entscheidung vom 13.09.2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
KG, Entscheidung vom 13. September 2002 - 14 W 150/02 (https://dejure.org/2002,13893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung vor Rechtshängigkeit der Klage

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Ziffer 10; ; ZPO § ... 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3 n. F.; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348 a; ; ZPO § 349; ; ZPO § 349 Abs. 2; ; ZPO § 349 Abs. 4; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 571 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 1032 Abs. 1; ; GVG § 22 Abs. 1; ; GVG § 75; ; GVG § 105

  • rechtsportal.de

    ZPO § 568 Abs. 1
    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Seit der Ausgangsentscheidung des Bundesgerichtshofes zur fehlenden Möglichkeit der Erledigungsfeststellung in diesen Fällen (BGHZ 83, S. 12 ff) ist zwar umstritten, in welcher Weise dem in möglichst prozessökonomischer Weise Rechnung getragen werden kann.
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZB 37/02

    Rechtsmittel gegen die Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Nach § 26 Ziffer 10 EGZPO finden für die Anfechtung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 24. April 2002 die ab dem 01. Januar 2002 geltenden Rechtsmittelvorschriften Anwendung (vgl. allg. BGH Beschluss vom 23. Juli 2002, VI ZB 37/02).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO insoweit vorliegen, als es um die Grundsatzfrage der Entscheidungszuständigkeit des originären Einzelrichters geht und die vorliegende Entscheidung dazu von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Zweibrücken (NJW 2002, S. 1962 bzw. S. 2722) abweicht.
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz;

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02
    Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist zwar z.B. dann anerkannt, wenn der Geschäftsführer nach einem zunächst rechtswidrigen Abberufungsbeschluss freiwillig sein Amt aufgibt und damit einen ansonsten rechtmäßig herbeizuführenden Beschluss bewusst von sich aus überflüssig macht (OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, S. 612).
  • OLG Schleswig, 05.04.2004 - 11 W 51/03

    Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich überwiegenden Auffassung, wonach der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nicht Einzelrichter i.S.v. § 568 Satz 1 ZPO ist, so dass das Beschwerdegericht auch nicht durch eines seines Mitglieder als Einzelrichter entscheiden kann (OLG Karlsruhe NJW 2002, 1962 f.; OLG Frankfurt OLGR 2002, 250 ff.; OLG Schleswig - 16. Zivilsenat - SchlHA 2003, 168 f.; OLG Zweibrücken NJW 2002, 2722; OLG Celle Beschluss vom 25.9.2002, - 11 W 45/02 - Abdruck in Juris; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 568 Rdn. 3; a.A. Kammergericht KGR Berlin 2003, 54 f.; Fölsch, MDR 2003, 308 ff.; Feskorn, NJW 2003, 856 ff.; vgl. auch BGH NJW 2003, 3636 f. und dazu die Entscheidungsbesprechung von Vollkommer, BGH-Report 2004, 191 f.).
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